Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht betrifft die vorsätzliche Steuerhinterziehung, die (fahrlässige) Steuerverkürzung sowie steuerliche Ermittlungsverfahren (Steuerfahndung und Betriebsprüfung) sowie strafbefreiende Selbstanzeigen.
Dr. Pfeifer ■ Bergmann ■ Schwartz ■ Pfeifer
Rechtsanwälte und Notare
Das Steuerstrafrecht betrifft die vorsätzliche Steuerhinterziehung, die (fahrlässige) Steuerverkürzung sowie steuerliche Ermittlungsverfahren (Steuerfahndung und Betriebsprüfung) sowie strafbefreiende Selbstanzeigen.